Impfreihenfolge beim Hausarzt: Wann komme ich dran?
Seit Ostern impfen auch Hausärzt*innen in Deutschland gegen das Corona-Virus, parallel laufen auch die COVID-19-Impfungen in den Impfzentren weiter. Mit der Forderung nach mehr Freiheiten für Geimpfte und steigenden Fallzahlen hoffen viele Personen auf einen frühen Impf-Termin. Doch wie beeinflusst die Impfung in der Hausarztpraxis die Impfreihenfolge?

So läuft die Impfung in der Hausarztpraxis ab und das ist die Impfreihenfolge.
Welche Impfstoffe werden in Arztpraxen geimpft?
Seit Ostern 2021 werden auch bei Hausärzt*innen in Deutschland Corona-Impfungen angeboten. Zu Beginn wird hauptsächlich der Impstoff von BioNTech/Pfizer geimpft. In Kalenderwoche 16 soll auch der Impfstoff von AstraZeneca in den Impfpraxen verfügbar sein, dieser wird allerdings nur Personen über 60 Jahren empfohlen. Eine Woche später folgt das Vakzin von Johnson & Johnson. Moderna wird aufgrund der schwierigen Lagerung weiterhin nur in Impfzentren angeboten.
Ändert sich die Impfreihenfolge durch Impfungen beim Hausarzt?
Auch Hausärzt*innen sollten sich an die vorgegebene Impfreihenfolge und Priorisierung halten. Das eigene Wissen zu Patient*innen ermöglicht es ihnen, die Situation einzuschätzen und Risikogruppen zu bevorzugen. Nach der Impfverordnung des Bundes kann in Ausnahmefällen allerdings von der Impfreihenfolge abgewichen werden, "wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um den Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden". Arztpraxen informieren Patient*innen über einen möglichen Impftermin. Es wird darum gebeten, Fragen und Anrufe zu einer möglichen Corona-Impfung zu unterlassen.
Impfreihenfolge: Diese Berufsgruppen werden priorisiert
Aufgrund der Schulöffnungen rückten Erzieher*innen und einige Lehrer*innen von Gruppe drei in Gruppe zwei, also Personen mit hoher Priorität, auf. Dies betrifft Erzieher*innen in Kindertagesstätten sowie Grund-, Sonder- und Förderschullehrer*innen. Lehrkräfte der weiterführenden Schulen bleiben zunächst in der dritten Gruppe.
Überschüssige oder übriggebliebene Impfdosen sollten vermehrt medizinischen Mitarbeiter*innen und Pflegepersonal der zweiten Gruppe verabreicht werden. In einigen Bundesländern wurden aus diesem Grund bereits vermehrt Mitarbeiter der Feuerwehr und Polizei geimpft. Dies sollte zur optimalen Nutzung der Impf-Kapazität führen und einen Impf-Stau vermeiden.
Impfreihenfolge und Priorisierung können aufgrund verschiedener Parameter innerhalb der Bundesländer leicht voneinander abweichen.
Corona-Impfstoff: Das ist die bisherige Impfreihenfolge
Bisher gilt in Deutschland folgende Impfreihenfolge:
- Zu Gruppe eins werden unter anderem Personen über 80 Jahre, Bewohner*innen von Pflegeheimen und Seniorenheimen sowie Pflegepersonal mit erhöhtem Infektionsrisiko gezählt. Zudem gehören Mitarbeiter*innen in Impfzentren und Notfallambulanzen der Gruppe mit höchster Priorität an.
- Hohe Priorität genießen unter anderem Personen über 70 und Menschen mit Vorerkrankungen, die einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit COVID-19 begünstigen würden, beispielsweise Demenz, Krebs und Trisomie 21. Ärzt*innen, Polizist*innen, Personen mit psychischen Erkrankungen sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von bestimmten pflegebedürftigen Personen und Schwangeren werden ebenfalls in Gruppe zwei geimpft. Zudem Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten oder im Rahmen eines Heilberufs (zum Beispiel Psychotherapie, Physiotherapie) einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Dazu gehören auch Personen, die regelmäßig andere auf das Coronavirus testen, beispielsweise in Apotheken. Auch Personen in Auslandsvertretungen oder bei politischen Stiftungen und Einrichtungen, die an Standorten tätig sind, an denen die gesundheitliche Versorgung unzureichend ist oder Soldat*innen in Auslandseinsätzen mit hohem Infektionsrisiko gehören seit Mitte März der zweiten Gruppe an. Grundschullehrer*innen und Mitarbeiter*innen in Kitas, sowie Erzieher in Kindergärten werden ebenfalls bevorzugt.
- Der dritten Gruppen mit erhöhter Priorität gehören Menschen über 60 Jahre an. Mitarbeiter*innen, die in medizinischen Bereichen mit niedrigem Risiko tätig sind, sowie Lehrer*innen höherer Schulstufen, Mitarbeiter*innen aus Regierungen, Wahlhelfer und Justiz, THW und Feuerwehr fallen auch in Kategorie drei.
Auf die drei priorisierten Gruppen folgen alle anderen Personen, die Interesse an einer Impfung mit einem Corona-Impfstoff haben. Die Einführung neuer Impfstoffe, Empfehlungen der STIKO AstraZeneca nur noch Personen über 60 Jahren zu verimpfen und der Hinweis, Impfstoffe nicht verfallen zu lassen, können allerdings zu Änderungen der Impfreihenfolge führen.
Achtung: Diese Gruppen werden nicht geimpft
Neben den priorisierten Gruppen gibt es zudem Menschen, die aufgrund von Nutzen-Risiken-Abwägungen oder fehlender Studiendaten nicht geimpft werden dürfen. Dazu zählen aktuell:
- schwangere Frauen, der Partner sollte sich allerdings impfen lassen
- stillende Frauen
- Kinder und Jugendliche
- Krebspatienten, je nach Krebsart und Empfehlung des Arztes
- Personen nach überstandener Corona-Infektion
Wer sich neben einer Corona-Impfung auch gegen die Grippe impfen lassen will, sollte zwischen den beiden Impfungen 14 Tage vergehen lassen, um dem Körper genug Erholung zu schenken. Bei Allergikern wurden bis dato keine Probleme im Zusammenhang mit Corona-Impfstoffen erkannt. Nebenwirkungen können, wie bei jeder anderen Impfung, auftreten. Diese ähneln Symptomen einer Grippe oder Erkältung und dauern nicht lange an.
Quellen
- Online-Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI): Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut: Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. (Abruf: 02/2021)
- Pressemitteilung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI): Empfehlung zur Coronaimpfung für Allergikerinnen und Allergiker. (Abruf: 02/2021)
- Online-Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung. (Abruf: 02/2021)