Corona-Lockerungen: Was ändert sich am 20. März?

Am 20. März enden die Corona-Regeln in Deutschland weitgehend. Welche Regelungen bleiben bestehen und welche Möglichkeiten hat die Politik bei einer Verschärfung der Situation?

Frau öffnet Geschäft nach Corona-Lockerungen
© Getty Images/Luis Alvarez

Die Zahl der Omikron-Infektionen in Deutschland steigt wieder. Mit Blick auf die größtenteils milden Verläufe der Erkrankungen möchte die Bundesregierung dennoch an den beschlossenen Lockerungen zum 20. März festhalten. Einige wenige Regelungen bleiben jedoch bestehen. Zudem haben die Bundesländer die Möglichkeit, in sogenannten Hotspots die Maßnahmen wieder zu verschärfen.

Diese Lockerungen kommen zum 20. März

Zwei Stufen zur Lockerung sind bereits in Kraft getreten und haben unter anderem Lockerungen bezüglich des Impfstatus-Nachweises oder zu Veranstaltungen mit sich gebracht. Die dritte Stufe der Corona-Lockerungen gilt nun ab 20. März. Sie soll eine weitestgehende Rückkehr zur Normalität erlauben. Das bedeutet konkret:

  • Ende der Zugangsbeschränkungen: 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regelungen entfallen. In bestimmten Bereichen, wie Pflegeheimen, kann jedoch weiterhin eine Testpflicht bestehen bleiben.
  • Ende der Homeoffice-Pflicht: Im Einvernehmen mit dem Unternehmen ist Homeoffice weiter möglich, aber nicht mehr vorgeschrieben.

Basis-Schutzmaßnahmen: Diese Regelungen sollen weiterhin gelten

Um die Infektionszahlen möglichst niedrig zu halten und Personen aus Risikogruppen bestmöglich zu schützen, gelten auch nach dem 20. März sogenannte "Basis-Schutzmaßnahmen". Dazu zählen:

  • die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten mit besonders vulnerablen Gruppen (beispielsweise in Pflegeheimen und Krankenhäusern)
  • allgemeine Hygienemaßnahmen
  • das Einhalten der Abstandsregeln

Wichtig: Je nach Bundesland können sich die Vorgaben zu den Corona-Regelungen unterscheiden.

Hotspot-Regelung lässt Bundesländern Spielraum

Die sogenannte Hotspot-Regelung soll es den Landesregierungen erlauben, flexibel auf eine Verschärfung der pandemischen Lage zu reagieren – beispielsweise, wenn die Belastung der Krankenhäuser steigt oder eine neue, gefährliche Virusmutation auftritt.

Dann könnten unter anderem wieder Regelungen zum Impfnachweis oder Testpflichten eingeführt werden. Gelten könnten diese nur für bestimmte Regionen, aber auch für das gesamte Bundesland.

Aktualisiert: 14.03.2022
Autor*in: Jasmin Rauch, Medizinredakteurin