Corona-Maßnahmen im Überblick
Hohe Inzidenzen, gefährliche Virusvarianten und eine geringe Impfquote sind der Grund für schärfere Corona-Maßnahmen. Was für Geimpfte und Ungeimpfte gilt und wann Clubs und Diskotheken schließen, lesen Sie hier.

Bund und Länder haben gemeinsam strenge Corona-Maßnahmen verabschiedet. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Corona-Maßnahmen: So geht es diesen Winter weiter
Für Geimpfte und Ungeimpfte treten neue Corona-Regeln in Kraft. Hierbei handelt es sich allerdings um ein Mindestmaß, die Bundesländer können die Maßnahmen anpassen und strenger vorgehen:
- 2G-Regeln: Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Freizeit (Kino, Theater, Gastronomie) ist unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz in ganz Deutschland nur noch Geimpften und Genesenen gestattet. Dies betrifft auch den Einzelhandel, der Zugang muss durch die Geschäfte geprüft werden. Zudem kann ein tagesaktueller Test gefordert werden (2G-Plus).
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen im öffentlichen und privaten Raum mit geimpften und genesenen Menschen beschränken sich für Ungeimpfte auf den eigenen Haushalt sowie höchsten zwei Personen eines weiteren Haushaltes. Ehepaare sowie Lebenspartner*innen aus nichtehelichen Gemeinschaften zählen als ein Haushalt, auch wenn sie nicht gemeinsam leben. Kinder unter 14 Jahren sind von den Beschränkungen ausgeschlossen.
- Schulen: In allen Klassenstufen gilt eine Maskenpflicht.
- Großveranstaltungen: Alle Großveranstaltungen im Sport- und Kulturbereich oder ähnlichem sollen begrenzt werden. Innen- und Außenräume dürfen eine Auslastung von 30 bis 50 Prozent der möglichen Besucheranzahl nicht überschreiten. In Innenräumen tritt die Obergrenze von 5.000 Personen in Kraft. Im Freien sollen maximal 15.000 Menschen teilnehmen – dies gilt auch in Fußballstadien. Bei besonders hohen Infektionszahlen sind Geisterspiele und Spielabsagen möglich. Bei allen Veranstaltungen gelten eine Maskenpflicht sowie die 2G-Regel.
- Clubs und Diskotheken: Ab einer Inzidenz von mehr als 350 werden Clubs und Discos in Innenräumen geschlossen. Zudem sollen ab diesem Wert private Feiern nur mit 50 Personen in Innenräumen stattfinden dürfen – die Grenze für Zusammenkünfte im Freien liegt bei 200 Personen. Auch hier gilt 2G.
- Silvester und Neujahr: An diesen Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot an öffentlichen Plätzen. Zudem soll der Verkauf von Böllern und Feuerwerk verboten sein. An publikumsträchtigen Plätzen gilt zudem ein Feuerwerksverbot.
Bund und Länder wollen Impfquote erhöhen: Impfpflicht ab 2022 möglich
Neben den verschärften Maßnahmen wurde ein klares Ziel der Impfkampagne definiert: Insgesamt sollen noch in diesem Jahr bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen verabreicht werden. Hierfür können kurzfristig Apotheker*innen, Zähnärzt*innen und Pflegefachkräfte impfen.
Zudem soll der Impfstatus auf die Boosterimpfung erweitert werden, da der Impfschutz nach einem bestimmten Zeitraum nachlässt – ein genauer Zeitraum soll noch definiert werden.
Über eine mögliche Einführung der Impfpflicht soll der Ethikrat im Februar 2022 diskutieren.