Corona-Regelungen: Was gilt ab Oktober?
Der Bundestag hat für die kommenden Monate Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Am 16. September hat nun auch der Bundesrat den Neuerungen zugestimmt. Was gilt im Zeitraum von Oktober bis Ostern?

Einige Regelungen gelten bundesweit, andere können die Länder individuell festlegen. Abhängig von der Infektionslage stehen den Verantwortlichen dabei unterschiedliche Möglichkeiten offen.
Corona-Regeln – diese gelten bundesweit
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 (Karfreitag) gelten bundesweit folgende Regelungen:
- Fernverkehr: Im öffentlichen Fernverkehr müssen Personen ab 14 Jahren eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen gelten für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren sowie das Bus- und Zugpersonal. In diesen Fällen ist eine medizinische Maske (OP-Maske) ausreichend. Kinder unter 6 Jahren müssen weiterhin keinen Mund-Nase-Schutz tragen. In Flugzeugen entfällt die Maskenpflicht ab dem 1. Oktober komplett.
- Kliniken und Pflegeeinrichtungen: Sowohl Angestellte als auch Besucher*innen müssen eine FFP2-Maske tragen. Zum Besuch in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung muss zudem ein tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest nachgewiesen werden. Das Personal muss sich dreimal wöchentlich testen.
- Arztpraxen und vergleichbare Einrichtungen: In Arztpraxen sowie therapeutischen Praxen, Dialysezentren und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Apotheken betrifft diese Regelung nicht, Eigentümer*innen können aber per Hausrecht eine Maskenpflicht für die jeweilige Apotheke festlegen.
Welche Regelungen können die Länder beschließen?
Die einzelnen Bundesländer können jeweils noch einmal unterschiedliche Regelungen beschließen. Diese sind teilweise abhängig von der pandemischen Lage.
In folgenden Bereichen ist die Einführung von erweiterten Corona-Regelungen unabhängig von einer Verschärfung der Infektionslage möglich:
- Öffentlicher Nahverkehr und öffentlich zugängliche Innenräume: Im öffentlichen Nahverkehr können die Länder das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske vorschreiben. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Innenräume.
- Kultur und Freizeit: Auch in Einrichtungen aus den Bereichen Kultur und Freizeit kann eine Maskenpflicht gelten. Dazu gehören beispielsweise Restaurants, Bars oder Museen. Als Alternative zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes kann der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Antigen-Tests dienen. Auch für frisch Geimpfte oder Genesene können die Länder für maximal drei Monate nach erfolgter Impfung/überstandener Erkrankung eine Ausnahme von der Maskenpflicht beschließen.
- Schulen und Kitas: Kann der Unterrichtsbetrieb in Präsenz ansonsten nicht aufrechterhalten werden, können die Bundesländer eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse beschließen. Generell kann es in Kitas und Schulen eine Testpflicht geben.
Sollte es die pandemische Lage erfordern, können die Länder mit Beschluss der Landtage noch weitere Maßnahmen festlegen. Dazu gehören unter anderem eine Erweiterung der Maskenpflicht, Abstandsregelungen sowie Personenbegrenzungen in Innenräumen. Eine konkrete Verschärfung der Lage und damit die Möglichkeit zu erweiterten Beschränkungen tritt laut Beschluss dann ein, wenn die kritische Infrastruktur sowie das Gesundheitssystem im jeweiligen Bundesland in ihrer Funktion gefährdet sind.
Quellen
- Online-Informationen der Bundesregierung (2022): Corona-Schutzmaßnahmen – was ab Oktober gilt. (Abruf: 09/2022)
- Szent-Ivanyi, T. / Redaktionsnetzwerk Deutschland (2022): Bundestag bringt Corona-Regeln auf den Weg – das soll ab Oktober gelten. (Abruf: 09/2022)
- Online-Informationen der Tagesschau (2022): Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober. (Abruf: 09/2022)
- Online-Informationen der Zeit (2022): Bundesrat beschließt Corona-Regeln für den Herbst. (Abruf: 09/2022)