Freiheiten für Geimpfte und Genesene: So sieht's aus!
Bund und Länder beschließen Freiheiten für vollständig geimpfte Menschen und Genesene. Die Regeln könnten bereits ab Samstag in Kraft treten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Als vollständig geimpft zählen Personen 15 Tage nach der Zweitimpfung. Als Bestätigung sollten zu Beginn eine ärztliche Bescheinigung oder ein vollständiger Impfausweis in Kombination mit dem Lichtbildausweis ausreichen. Als genesen zählen Personen, die in den vergangenen sechs Monaten an COVID erkrankten und dies beispielsweise durch einen zum damaligen Zeitpunkt positiven PCR-Test nachweisen können. Ein allgemeingültiger Immunitätsausweis soll zudem schnellstmöglich eingeführt werden.
Freiheiten für Corona-Geimpfte und Genesene
Diese Regelungen sollen voraussichtlich am 8. Mai in Kraft treten:
- Auflösung der Kontaktbeschränkungen: Geimpfte und Genese werden bei privaten Treffen mit Ungeimpften nicht mitgezählt. Zudem dürfen sie sich mit anderen Geimpften treffen, die Ausgangsbeschränkungen sind für Geimpfte und Genesene nicht mehr gültig.
- Kultur- und Freizeitangebote: Geimpfte und Genesen können ohne negativen Schnelltest oder PCR-Test in Geschäften einkaufen, Zoos besuchen oder zum Friseur zu gehen.
- Erleichterte Einreise: Bei Reisen entfällt die Quarantänepflicht, einzige Ausnahme ist die Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet.
- Maskenpflicht- und AHA-Regeln bleiben bestehen: Auch für Geimpfte und Genesene gelten weiterhin die AHA-Regeln und Maskenpflicht.
Quellen
- Online-Informationen der Tagesschau: Viel Stoff für den Impfgipfel. (Abruf: 04/2021)
- Online-Informationen der Tagesschau via Instagram: Geimpfte/Genesene. (Abruf: 04/2021)
- Online-Informationen des Deutschen Ärzteblatts (2021): SARS-CoV-2: Bundesweite Entscheidung zu mehr Freiheiten für Geimpfte wohl am 28. Mai. (Abruf: 04/2021)
- Online-Informationen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (2021): Freiheiten für Geimpfte: Diese Regeln gelten ab Samstag. (Abruf: 05/2021)