Was bedeutet "aut idem"?
"Aut idem" ist lateinisch und heißt "oder das Gleiche". Damit ist der Austausch eines Arzneimittels gegen ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel gemeint. Diesen Austauschvorgang nennt man auch Substitution. Die Gesetzgebung bezeichnet mit "aut idem" den Austausch eines teuren Arzneimittels durch ein preisgünstigeres, wirkstoffgleiches Präparat aus dem unteren Preisdrittel. Durch "aut idem" erlaubt der Arzt dem Apotheker also, ein günstigeres Medikament als das auf einem Rezept verordnete abzugeben, sofern es den gleichen Wirkstoff enthält.
Gesetzesgrundlage für "aut idem"
Das AABG, also das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz, ist nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. Februar 2002 in Kraft getreten. Da vor der Festlegung von therapeutisch vergleichbaren Darreichungsformen der einzelnen Wirkstoffe (Vorschläge erfolgen durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen) keine Preisdrittelgrenzen festgesetzt werden konnten (Berechnung durch den Bundesverband der Betriebskrankenkassen), konnte das AABG erst nach und nach umgesetzt werden. Seit 1. Juli 2002 wird das AABG für 170 Aut-idem-Gruppen angewendet.
Wann kommt es zur Aut-idem-Substitution und wann nicht?
Die Substitution ist vorgesehen:
- bei Wirkstoffverordnung. Die Apotheke muss in diesen Fällen ein Präparat aus dem unteren Preisdrittel zur Abgabe auswählen (= preisgünstig laut Gesetz).
- bei Verordnung eines Präparates, das nicht im unteren Preisdrittel liegt (sofern der Arzt die Substitution nicht auf dem Rezeptblatt ausgeschlossen hat).
Wurde für eine Aut-idem-Gruppe nach dem AABG keine Preisdrittel festgesetzt, da zum Berechnungszeitpunkt weniger als fünf Arzneimittel im errechneten unteren Preisdrittel angeboten wurden, kann generell eines der fünf günstigsten Produkte abgegeben werden.
Keine Substitution ist vorgesehen:
- wenn der Arzt bereits preisgünstig verordnet hat.
- wenn der Arzt dies per Ankreuzen auf dem Rezept (oder durch entsprechenden Vermerk) untersagt – egal, wie teuer die Verordnung ist.
Was bedeutet "aut idem" für die Patienten?
Die Verordnung erfolgt nach wie vor durch den Arzt. Der Apotheker muss ein preisgünstiges Arzneimittel abgeben. Es sei denn, der Arzt untersagt dem Apotheker auf dem Rezeptblatt durch ein Kreuz im Aut-idem-Kästchen die Substitution. Nur wenn "aut idem" nicht angekreuzt ist, kann der Apotheker also ein preisgünstigeres Medikament ausgeben.