Oberbegriff für Beschäftigungs- u. Arbeitstherapie. Strebt die Wiederherstellung oder erstmalige Herstellung verloren gegangener oder noch nicht vorhandener körperlicher, geistiger u./oder seelischer Funktionen an mit dem Ziel, größtmögliche Selbstständigkeit u. Unabhängigkeit des Pat. im tgl. Leben zu erreichen. Aufgaben: E. umfasst die Wiedereingliederung in Gesellschaft u. Arbeitsleben in Bezug auf Aktivität u. Leistungsfähigkeit u.a. mit systematischer Förderung u. Nutzung handwerklicher u. künstlerischer Fertigkeiten, kognitiver Leistungsfähigkeit u. lebenspraktischer Handlungen. Die Maßnahmen der E. sprechen sowohl die Sinnesfunktionen u. die motorische Steuerung als auch die höheren Hirnleistungen, wie Sinnesverarbeitung, Aufmerksamkeit, Vigilanz, Gedächtnis sowie die Psychoemotionalität, insbesondere die Motivation, an. Darüber hinaus hat E. nachhaltige günstige Rückwirkung auf die Gesamtpersönlichkeit des Kranken. Ist von Bedeutung v.a. in den Bereichen Orthopädie, Unfallchirurgie, Neurologie und, mit etwas anderer Zielsetzung, in der Geriatrie, Psychiatrie bzw. psychosomatisch-psychotherapeutischen Behandlung (z.B. in Suchtklinken) Unterschieden werden u.a. folgende Bereiche: funktionswiederherstellende E. (Wiederherstellung von körperlichen oder geistigen Funktionen), funktionserhaltende E. (Erhaltung von Funktionen über längere Krankheitsdauer), Selbstständigkeitstraining (ATL), berufsvorbereitende E.; außerdem Beratung über eine adäquate Hilfsmittelversorgung sowie Unterstützung beim u. Anleitung zum Gebrauch (ggf. unter Einbeziehung der Angehörigen).