unbelebtes oder belebtes Gebilde, das auf unnatürlichem Wege in den Organismus gelangt ist bzw. künstlich eingebracht worden ist, so z.B. Stäube, Aspirate bzw. ein Transplantat, Implantat (u.a. als Schrittmacher, Nahtmaterial). Löst aufgrund seiner physikalischen oder auch chemischen Eigenschaften bei Verträglichkeit (Toleranz) wie auch bei Unverträglichkeit eine charakteristische Entzündung (= Fremdkörperreaktion) aus, die die Bildung eines Fremdkörpergranuloms, evtl. – bei Infektion – eines Abszesses, bei Immunintoleranz eine Abstoßungsreaktion zur Folge hat; kann aber auch mechanische Schäden setzen, z.B. Drucknekrose, Perforation, Lichtungsverlegung (z.B. als Fremdkörperileus durch Askariden). – Entsprechende Wirkungen auch durch körpereigene FK, z.B. Sequester, Emboli, Gallen-, z.B. Tonnensteine. Ist als metallischer FK mit Hilfe von Suchgeräten genau ortbar, z.B. für die op. Entfernung.