1993 in Deutschland erlassenes, mehrfach fortgeschriebenes (2. Gesetz zur Änderung des G. vom 16.8.2002) u. an EU-Recht angepasstes Gesetz, das gentechnische Anlagen u. Arbeiten, die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und das In-Verkehr-Bringen von Produkten, die solche Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, regelt. Damit ist nicht nur die Gentechnologie i.e.S. (Gentransfer) abgedeckt, sondern auch das breite Spektrum zwischen Gentherapie, Klonen, Klonierung u. landwirtschaftlicher Nutzung. In der Schweiz wird zwischen Humanbereich u. Außerhumanbereich unterschieden. In Österreich umfasst das G. ausdrücklich auch die Genanalyse u. Gentherapie am Menschen.