natürliches Quellwasser, das dem Arzneimittelgesetz unterliegt u. dessen Zusammensetzung mind. alle 2 Jahre kontrolliert wird. Es besitzt eine nachweisbar heilende, lindernde, krankheitsverhütende, gesundheitserhaltende oder gesundheitsfördernde Wirkung. Eigenschaften: bestimmter Gehalt an Mineralstoffen (mindestens 1 g gelöster Mineralstoffe in 1 kg Wasser), ein Mindestgehalt eines speziellen Mineralstoffes (z.B. Brom, Eisen, Schwefel) oder eine von Natur aus vorhandene Temperatur von mind. 20 °C. Wirkung: Heilquellen, die letztere Eigenschaft aufweisen, heißen Thermen und haben einen günstigen Einfluss auf degenerative Schäden am Bewegungsapparat, Lähmungen, Neuritis, Bluthochdruck in leichter Ausprägung. Die Wirkung von H. ist am größten, wenn es auf nüchternen Magen getrunken wird. Die Inhaltsstoffe u. Anwendungsgebiete werden auf dem Flaschenetikett angegeben. Kurorte: Kurbäder liegen meist an Heilquellen; dort findet H. in Form von Trinkkuren, als Bad oder als Inhalation Anwendung (Kur). Eine Zusammenstellung der entsprechenden Kurorte findet sich im Deutschen Bäderkalender.