Berufsbezeichnung, die zur Anwendung aller Maßnahmen der Logopädie (Stimm- u. Sprachheilkunde) berechtigt. Der L. erhält nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung u. bestandener Prüfung die staatl. Anerkennung mit der Erlaubnis, diese Berufsbez. zu tragen. Nach 2-jähriger Berufserfahrung im Angestelltenverhältnis (Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, logopädische Praxen) können L. sich in eigener Praxis selbstständig machen. Der Tätigkeitsbereich umfasst die logopädische Diagnostik, Therapie u. Beratung bei Pat. aller Altersgruppen mit Störungen der Stimme, der Sprache, des Redeflusses, der Artikulation u. des Schluckens.