medizinisches Fachgebiet, das sich mit Entwicklung, Anwendung u. Beurteilung medizinischer u. naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege befasst. Die R. umfasst die Gerichtsmedizin (forensische Medizin) u. die medizinischen Gesichtspunkte der Rechts- u. Standeskunde (z.B. Versicherungsrecht, rechtl. Verhältnis zwischen Arzt u. Pat.). Aufgaben des Facharztes für R. (Rechtsmediziner) sind u.a. die Durchführung von Leichenschau u. Obduktion (Feststellen der Todesursache), Beurteilung von Körperverletzungen, Feststellung der Haft- u. Verhandlungsfähigkeit, Begutachtung der Zurechnungsfähigkeit, Untersuchungen zum Vaterschaftsnachweis. Die Weiterbildungszeit beträgt 5 Jahre.