Intensivpflege

Pflege von Schwerkranken in besonders dafür ausgestatteten Pflegeeinrichtungen mit kontinuierl. Überwachung. Zu den Aufgaben der I. gehören die Assistenz bei diagnost. und therapeut. Maßnahmen, die Unterstützung oder Übernahme von aufgehobenen oder eingeschränkten Aktivitäten (z.B. Körperpflege, Ernährung) u. die psych. Betreuung des Pat. u. seiner Angehörigen. S.a. Intensiv(pflege)station.